Dem visuellen Auftritt der seit
1849 eidgenössisch organisierten Post kommt von Anfang an eine besondere Funktion
zu. Denn das streng einheitlich gehaltene Erscheinungsbild der Post trägt dazu
bei, das noch junge Selbstverständnis des konsolidierten Bundesstaates zu versinnbildlichen,
zu verbreiten und im Bewusstsein der Bevölkerung zu festigen. Das Gelb der
Postkutschen, später auch der Postautos, der Briefkästen und der Poststellenschilder,
die in allen Kantonen und Sprachregionen einheitlichen Signete, das darin immer
wiederkehrende Schweizerkreuz, sie alle tragen im 19. Jahrhundert zur
Repräsentation des noch jungen Bundesstaats bei. Als ein «Marketing» im
heutigen Sinne darf dieses einheitliche Auftreten der PTT freilich nicht missverstanden
werden.
Der Begriff des «Marketings» ist schliesslich eine Wortschöpfung aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Gemäss Lehrbuch fasst der Begriff eine Reihe von Massnahmen zusammen, mit denen ein Unternehmen darauf abzielt, die Kundschaft zu vergrössern und noch enger an sich zu binden. Als Marketingmassnahmen versteht man etwa die Beobachtung des Marktes, einen ausgeprägten Kundenservice und vor allem gezielte Werbeaktionen. Solche Massnahmen werden bei den PTT bis Mitte der 1970er Jahre indes als unnötig erachtet. Als staatliche Monopolbetriebe haben sie schliesslich gar keine «Kundschaft», sondern vielmehr den Auftrag, für die Bevölkerung einen reibungslosen und zeitgemässen Service Public sicherzustellen. Die Kommunikation der PTT konzentriert sich deshalb auf die Information von Behörden, der Bevölkerung und dem eigenen Personal. Die Beiträge im «Post-, Telefon- und Telegrafenamtsblatt», in den «Dienstlichen Mitteilungen», in den Personalzeitungen sowie den «Dienstlichen Weisungen» zeugen von diesem Verwaltungscharakter der Unternehmenskommunikation. Erst ab Mitte der 1970er Jahre beginnen die PTT für einige Bereiche aktive Werbe- und Verkaufsförderungsmassnahmen zu entwickeln.
Was war vor
Twitter, Natel und PostPac?
Mitarbeitende des ehemaligen Bundesbetriebs PTT (Post, Telefon, Telegraf) erzählen aus ihrem vergangenen, bis heute nachwirkenden Berufsalltag.
Diese Website wird nicht mehr aktualisiert. Neue Inhalte aus dem Oral-History-Projekt finden Sie ab 2024 auf dem Onlineportal von Museum für Kommunikation und PTT-Archiv.
WIR,
DIE PTT
Mitarbeitende des ehemaligen Bundesbetriebs PTT (Post, Telefon, Telegraf) erzählen aus ihrem vergangenen, bis heute nachwirkenden Berufsalltag.
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Die Marketingbestrebungen der PTT
Kommunikation beschränkt sich beim Staatsbetrieb PTT ursprünglich auf Informationen an Behörden, die Bevölkerung oder das eigene Personal. In den 1970er Jahren beginnt die PTT ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Doch erst im Angesicht der bevorstehenden Liberalisierung der Post- und Fernmeldebetriebe Ende der 1990er Jahre entwickelt sich bei der PTT ein zeitgemässes Marketing mit kundenorientierter Kommunikation.
Zwar wird bereits in vorangehenden Jahren eine «Förderung des kundenorientierten Handelns» (1972), die «Schaffung eines Kundendiensts» (1973), ein «kundendienstliches Denken» (1974) und ein «Gewinnen von Verkehr» (1976) angedeutet. Es ist aber im Geschäftsbericht des Jahres 1977, in dem Werbe- und Verkaufsförderungsmassnahmen erstmals ausdrücklich angesprochen werden. Im Angesicht der Rezession, des sich verstärkenden Krisenbewusstseins und eines merklichen Verkehrseinbruchs sehen sich die PTT dazu angehalten, «die Nachfrage nach PTT-Dienstleistungen durch entsprechende marktgerichtete Massnahmen zu fördern». So werden in einem ersten Schritt zwei grossangelegte Werbekampagnen für die Telekommunikation umgesetzt: Die Aktion «Telefongespräche verschenken» (1977) und der Werbeslogan «Sag’s doch schnell per Telefon» (1980) führen nachweislich zu einer Verkehrszunahme auf dem Schweizer Telefonnetz. Zusätzlich soll ein neuer «Integrierter PTT-Werbe- und Verkaufsstand» an Ausstellungen, in Shopping-Centern und an Messen über sämtliche Dienstleistungen informieren. Auch werden die PTT-Beamten fortan ausdrücklich in «kundenfreundlichem Verhalten» geschult. Obwohl in vielen Geschäftsbereichen eine wirkliche Konkurrenz noch lange Zeit fehlen wird, zeugt der Geschäftsbericht für das Jahr 1977 von den frühen Anfängen breiterer und aktiverer Kommunikationsbemühungen bei den PTT. Sie schreibt hierzu: «Die Marketing-Anstrengungen müssen auf Dauer gerichtet sein, einmalige Aktionen genügen nicht. Die PTT sind zur Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet; diese können sie jedoch nur erreichen, wenn sie sich nach dem Markt ausrichten».
Diese langfristige Ausrichtung auf den Markt nimmt im Laufe der folgenden zwei Jahrzehnte weitere konkrete Züge an: So wird etwa eine interne Arbeitsgruppe damit beauftragt ein umfassendes «Kommunikationsleitbild PTT» zu erarbeiten. Institute aus der Privatwirtschaft betreiben im Namen der PTT Marktforschung und es werden Pläne ausgearbeitet, wie neue «Abonnenten» hinzugewonnen werden können. Darüber hinaus werden Kontaktgruppen zwischen den PTT und Partnern aus der Privatwirtschaft geschaffen. In den Geschäftsberichten der PTT aus den 1980er Jahren kehrt dabei das etwas paradox anmutende Argument wieder, dass sich die PTT gerade aufgrund ihrer Monopolstellung dazu gezwungen sehen, ihre Dienstleistungen gegenüber der Öffentlichkeit aktiver zu kommunizieren. Da die Benutzenden nämlich keine Möglichkeit hätten, ihren Bedarf an Kommunikationsmitteln anderswo zu decken, würden die Dienstleistungen der PTT besonders kritisch betrachtet. So versuchen die sie bis Ende der 1980er Jahre ihren Service Public mit Hilfe der Marktforschung zu verbessern und die öffentliche Meinung über das verfügbare Angebot mit werberischen Massnahmen zu beeinflussen. Im Verlauf der 1980er Jahre wird das Marketing der PTT gewissermassen als Leistungsnachweis und zur Verteidigung gegen die drohende Öffnung des Post- und Telekommunikationsmarktes betrieben. Die Liberalisierung lässt sich aber nicht aufhalten. Spätestens nach der vorgängigen Öffnung des Telefonapparatemarktes im Jahr 1987 und dem merklich wachsenden Druck zur Liberalisierung des Post- und Fernmeldewesens beginnt sich die Kommunikation der PTT grundlegend zu ändern. Man bereitet sich auf Kundschaft vor. 1992 erhält die Generaldirektion PTT hierfür eine zentrale Marketingabteilung, die eine Geschäftsstrategie für Produkte wie Briefe, Pakete und Kurierdienste entwickelt und auch die Grundpfeiler des zukünftigen Bereichsmarketings schafft.
Einheit des Erscheinungsbildes – Aufteilung des Unternehmens
Während der 1990er Jahre wird das Marketing der PTT ausgebaut und professionalisiert. Personal von ausserhalb der PTT, ohne Beamtenlaufbahn, wird angestellt. Der Auftritt der PTT wird überarbeitet und umfassend reglementiert. Spannend an den Marketingvorschriften aus dieser Zeit ist, dass sich die anstehende Auftrennung von Post und Telecom buchstäblich abzeichnet. Ab 1993 gibt es eigene Signete und Slogans für die «Post PTT» und die «Telecom PTT».
Seit Beginn der 1990er Jahre zeichnet sich also deutlich ab, dass das Monopol der PTT in absehbarer Zeit aufgehoben würde. An der Sitzung vom 23. August 1995 spricht sich der Bundesrat dann endgültig für eine Auftrennung und Privatisierung der PTT aus. Der über Jahrzehnte gepflegte bürokratische Kommunikationsstil, der sich erst Anfang des Jahrzehnts zu verändern begann, muss nun innert weniger Monate zur wettbewerbsorientierten Unternehmenskommunikation und zum Marketing im herkömmlichen Sinne ausgebaut werden. Bis zur Liberalisierung am 1. Januar 1998 wird das lange einheitliche Erscheinungsbild von Post- und Telefonbetrieben in eine je eigenständige Corporate Identity für die Post und die zukünftige Swisscom überführt. Ein Prozess, an dessen Ende zwei Unternehmen mit sehr unterschiedlichem öffentlichem Auftritt stehen. Während die Post per 1. Januar 1998 eine selbstständige Anstalt des Bundes werden soll, wandelt man die Telecom in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft um und tauft sie – nach langem Ringen – auf den Namen «Swisscom». Bis zum Jahr 2000 werden die Kommunikationsabteilungen der Post und der Swisscom weiter professionalisiert, es entstehen eigene Abteilungen für Public Relations und Mediendienste.


Die PTT und die Fernmeldeindustrie
Hasler, Siemens, Standard Telephon & Radio – jahrzehntelang vergibt das Fernmeldedepartement der PTT seine Aufträge fast ausschliesslich an diese drei Unternehmen. Die enge Verknüpfung des Staatsbetriebs mit den privaten Herstellern ist für beide Seiten Fluch und Segen zugleich.
Ende 1877, nur ein Jahr nach Alexander Graham Bells Patentanmeldung für dessen ersten Telefonapparat, lassen der Bundesrat und die Schweizerische Telegrafendirektion die ersten Versuche mit zwei Handtelefonen durchführen. Die beiden Apparate sind nach Bells Patent vom Unternehmen Siemens & Halske in Berlin gefertigt worden. Im folgenden Jahr führt die Direktion ihre Versuche fort und zwar mit neuen und verbesserten Apparaten, die von Siemens & Halske kurzerhand neu entworfen wurden. Der rasche Wechsel zu den neuen Apparaten versinnbildlicht die rasante Weiterentwicklung des Telefons während den Pionierjahren der Telefonie. Im Angesicht der raschen technischen Entwicklungen, dem Bau erster Leitungsnetze und einer wachsenden Nachfrage nach dem Telefon, erklärt die Eidgenossenschaft den Telefonbetrieb in der Schweiz noch Ende des Jahres 1880 zur Staatsangelegenheit. Die Telegrafendirektion in Bern ist fortan mit dem Bau des Leitungsnetzes beauftragt und macht sich umgehend daran, die zu jener Zeit erhältlichen Apparate praktisch zu prüfen.
Die aus dieser Prüfung resultierenden und von der Direktion am 20. April 1881 ausgegebene «Instruktion für den Telefonbetrieb» zählt eine Reihe an Elementen auf, die bei der Installation eines Telefonapparates zwingend vorhanden sein müssen. Sie dient da noch weniger als normative Vorgabe an die privaten Fernmeldeunternehmen und vielmehr als eine Richtlinie für die staatseigene Produktion der Telefone. Denn zwischen 1883 und 1891 kauft die Telegrafendirektion fast ausschliesslich Einzelteile von verschiedenen Zulieferern aus dem In- und Ausland ein, um sie in ihren eigenen Werkstätten zu möglichst einheitlichen Apparaten zusammenzusetzen.
Dies ändert sich 1892. In diesem Jahr vermag die Telegrafendirektion nämlich nicht mehr genügend Telefone in Eigenproduktion herzustellen, um die landesweit wachsende Nachfrage zu decken. Vorerst ohne die eigenen Werkstätten stillzulegen, beginnt die Telegraphendirektion bei privaten Herstellern, namentlich bei Gustav Hasler in Bern, bei der Zürcher Telefongesellschaft und bei der Firma Eckenfelder in Zürich komplette Telefonapparate in Auftrag zu geben. Es ist dies der Anbeginn einer jahrzehntelangen geschäftlichen Verflechtung zwischen den monopolistischen Telegrafen- und Telefonbetrieben bzw. später der PTT und der privaten Fernmeldeindustrie in der Schweiz.
Instruktion für den Telefonbetrieb vom 20.April 1881
«Das Post- und Eisenbahndepartement ist ermächtigt, auf Grundlage vorstehender Bestimmungen mit den Kantonsregierungen Verträge über Errichtung von Telephonstationen abzuschliessen». Nachdem die Telefonie ein Jahr zuvor zur Bundessache erklärt wurde, beginnt die Telegrafendirektion 1881 mit dem Aufbau des Telefonnetzes und ermöglicht damit die Einführung der Telefonie in der Schweiz
Über das kommende Jahrhundert hinweg, das heisst bis zur Liberalisierung des Schweizer Telefonmarkts im Jahr 1998, werden die Aufträge der Direktion hauptsächlich an drei private Grossunternehmen vergeben, namentlich an die Hasler AG Bern, die Standard Telephon & Radio AG Zürich und die Siemens-Albis AG Zürich. Während die Hasler eine Schweizer Firma ist, sind die anderen beiden Ableger ausländischer Grossunternehmen, das ist der Bell Telephone Manufacturing Co. in Antwerpen bzw. eben der Siemens aus Deutschland. Diese drei Hauptlieferantinnen der PTT lagern die Produktion der Einzelteile wiederum an kleinere Zuliefererfirmen aus, namentlich an die Autophon AG Solothurn, Autelca AG Gümligen, Favag SA Neuchâtel, Gfeller AG Bern, Maag Zürich, Zellweger Uster und anderen.
Sinnbildlich für die sich verdichtende Verflechtung zwischen Staatsbetrieb und der privaten Fernmeldeindustrie steht die Zusammenarbeit der PTT mit dem bereits erwähnten Unternehmen Gustav Hasler. Kein anderes Privatunternehmen ist derart eng mit dem Aufkommen der Telefonie in der Schweiz verbunden, wie dieser Berner Betrieb. Noch während der Bundesrat und die Telefondirektion im Jahr 1877 die allerersten Telefone aus Deutschland ausprobieren, weitet Gustav Hasler sen. das Tätigkeitsgebiet seiner Telegrafenwerkstatt auf die Fabrikation von Telefonen aus und bietet im darauffolgenden Jahr erste Geräte nach dem von Bell patentierten Bauprinzip zum Verkauf an. Mit den ersten grossen Bestellungen der Telegrafendirektion gegen Ende des 19. Jahrhunderts beginnt sich bereits abzuzeichnen, dass die Weiterentwicklung der Telefonapparate und die Produktion von Wechselgestellen, Umschaltkästen und Wandvermittlern zum hauptsächlichen Tätigkeitsfeld des Unternehmens wird. Vor diesem Hintergrund beginnt Gustav Hasler jun., der die nunmehr auf die Telefonie spezialisierte Werkstatt seines Vaters im Jahr 1900 übernimmt, einen Grossbetrieb aufzubauen. Zur Drahttelegrafie und Telefonie der Gründerjahre reihen sich Tätigkeitsfelder in der Hochfrequenztechnik, im Bau von Messinstrumenten, Bahnsicherungsanlagen, Strassensignalen und Frankiermaschinen. 1909 wandelt Gustav Hasler jun. das Familienunternehmen in eine Aktiengesellschaft um. Ab 1918 beginnt die Hasler AG erste Tischapparate herzustellen. Vier Jahre darauf liefert die Firma der Telefondirektion erstmals automatische Wandapparate. Schon früh liefert die Hasler AG auch die für die landesweite Telefonie nötige Übertragungstechnik. Ende der 1940er Jahre, mit der Lieferung einer selbst entwickelten Amtszentrale, deckt sie mehr als die Hälfte aller Vermittlungskapazitäten der PTT ab. 1952 übernimmt die Hasler AG dann die kurz zuvor gegründete Autelca AG, zehn Jahre später erfolgt die Umwandlung zur Hasler Holding AG. Bis in die späten 1980er Jahre bleibt die Hasler Holding AG für den Bereich der Telekommunikation die eigentliche Hauptlieferantin der PTT und funktioniert als ausgelagerte Entwicklungs- und Produktionsstätte. Im Jahr 1987 fusioniert die Hasler Holding AG dann mit der Autophon Holding AG und der Zellweger Telecommunications AG zum damals führenden Schweizer Fernmeldebetrieb, der Ascom Holding AG.
Unter dem Monopol der PTT laufen die Geschäfte aller Schweizer Fernmeldeunternehmen, nicht nur jene von Hasler, ausgezeichnet. Allein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts investieren die PTT um die 50 Milliarden Franken in die einheimische Fernmeldeindustrie und sind damit die grössten Einzelinvestoren in der Schweiz. Nur ein Bruchteil ihrer Aufträge werden ins Ausland vergeben. Die genannten grossen Drei (Hasler AG Bern, Standard Telephon & Radio AG Zürich und die Siemens-Albis AG Zürich) können sich so auf eine faktische Abnahmegarantie für ihre Produkte verlassen. Während das Staatsunternehmen den Schweizer Unternehmen einen Inlandmarkt zusichert und vor übermässiger ausländischer Konkurrenz schützt, reguliert es auch deren Wettbewerb untereinander. Von der ordnenden Kraft der PTT profitieren darüber hinaus auch kleinere Betriebe, denn den grossen Drei werden die Aufträge der PTT oft nur dann vergeben, wenn sie eine Zusammenarbeit mit kleineren Zulieferfirmen aus bestimmten Kantonen erbringen können. Kurzum, das Monopol der PTT weitet sich durch informelle Abnahmegarantien und die absehbare Vergabe von Grossaufträgen auch auf die Schweizer Fernmeldeunternehmen aus. Dabei liegt auf der Hand, dass die Vergabe der Aufträge einer gewissen Pfadabhängigkeit unterliegt; je nachdem von welchem Zulieferer eine Amtszentrale stammte, mussten auch zugehörige Produkte von denselben Produzenten geliefert werden. Unklar ist indes, nach welchem Schlüssel die Aufträge an die verschiedenen Firmen vergeben wurden und ob es einen solchen überhaupt je gab.
Die faktische Ausweitung des Monopols auf die Privatwirtschaft nimmt aber schon früh einen bemerkenswerten institutionellen Ausdruck an: Auf gemeinsames Betreiben der PTT und der Hasler AG hin, schliesst sich der Staatsbetrieb bereits im Jahr 1927 mit zehn privaten Zulieferfirmen zur sogenannten Pro Telephon zusammen. Diese Interessengruppe aus staatlichem Monopolisten und privaten Zulieferern hat es sich zum Ziel gesetzt, die Verbreitung der Telefonie in der Schweiz und zugleich die einschlägigen schweizerischen Industriezweige zu fördern. Nachdem das Telefon Ende der 1960er Jahre in beinahe jedem Haushalt zur Selbstverständlichkeit geworden ist, beginnen die Mitglieder diese Zusammenarbeit in fünf permanenten Fachkommissionen auch auf das Gebiet der Forschung und auf eine gemeinsame politische Interessenvertretung hin neu auszurichten. Diese Neuausrichtung und Ausweitung der Zusammenarbeit führt im Jubiläumsjahr 1977 denn auch zur Umbenennung des Zusammenschlusses zur Pro Telecom.
Ab den späten 1970ern findet sich die PTT wegen ihren engen Verflechtungen mit der privaten Fernmeldeindustrie zunehmend in der Defensive. Mit der Konsolidierung einer leistungsfähigen Infrastruktur in der ganzen Schweiz werden die Stimmen für eine Liberalisierung des Fernmeldewesens allmählich lauter. Die schwerfälligen bürokratischen Strukturen der PTT werden von der Öffentlichkeit in Frage gestellt, man befürchtet die Untergrabung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der grossen Schweizer Zuliefererfirmen, erhofft sich sinkende Preise für die Konsumenten. Die Liberalisierung der Telefonie setzt sich in der Schweiz indes nur zögerlich durch. Denn durch ihre gut abgesicherte Interessenposition, nicht zuletzt durch die Arbeit der Pro Telecom, vermögen die PTT und die Zuliefererfirmen grossen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen und die Liberalisierung zu verzögern.
Am 1. Januar 1998 wird der Schweizer Telekommunikationsmarkt durch das Telekommunikationsunternehmungsgesetz und das neue Fernmeldegesetz liberalisiert. Mit dem Börsengang der Swisscom am 5. Oktober desselben Jahres werden die engen Verflechtungen der ehemaligen PTT mit den privaten Fernmeldeunternehmen formell aufgelöst. Die im Jahr 1987 zur Ascom Holding AG fusionierten Betriebe bekommen den Wegfall der faktischen Abnahmegarantier unmittelbar zu spüren, können sich nicht rasch genug auf dem freien Markt positionieren und müssen in den folgenden Jahren einen grossen Abbau hinnehmen. Auch wenn sich viele Geschäftsbeziehungen auf dem Papier auflösen, informell wird das Beziehungsnetz weiter gepflegt: Die oben genannte Pro Telecom wird erst im Jahr 2003 aufgelöst, der Kaderverein Senior Telecom Group und der sogenannte Club Bordeaux bestehen bis heute.


Postlogistik
Am 1. Januar 1849 schliessen sich die kantonalen Postverwaltungen zur eidgenössischen Post zusammen. Fortan organisiert diese den Brief- und Paketverstand im Inland und mit dem Ausland. Diese Kernaufgabe bleibt bis heute bestehen. Ihre Umsetzung hingegen unterliegt einem permanenten Wandel. Neue Technologien und wirtschaftlicher Druck drängen die Post immer wieder zu Anpassung und Reorganisation.
Die Gründung der eidgenössischen Post fällt in eine Zeit, die in der heutigen Geschichtsschreibung als "Verkehrsrevolution" bekannt ist. In Nordamerika und Europa revolutionieren neue Technologien den Schiffsverkehr und bringen die Eisenbahn. Auch die Post verlagert ab 1853 die Transportwege auf die Schienen. 1857 schafft sie den Bahnpostdienst, um Sendungen bereits in den Zügen zu sortieren. Dadurch verkürzt und verbilligt sich der Versand von Briefen. Briefeschreiben wird für die breite Bevölkerung erschwinglich, als Folge davon erhöht sich von 1850 bis 1910 das Briefvolumen um das 20-fache. Die anspruchsvolle Tätigkeit der „Bahnpöstler“ wird im Verlauf des 20. Jahrhunderts zum Rückgrat der Postlogistik und dient als Sprungbrett für die Kaderlaufbahn. Bis 2004 bleibt die Bahnpost in Betrieb.
Nicht jede technologische Innovation revolutioniert auch die Postlogistik. Immer wieder scheitern vielversprechende Vorhaben an der Umsetzung oder zu hohen Kosten. So beispielsweise die Luftpost: Zwar verteilen bereits 1913 erstmals Flugzeuge Briefe zwischen Schweizer Städten. 1919 kann auf der Strecke Zürich-Bern-Lausanne-Genf in Zusammenarbeit mit der Militärverwaltung sogar ein regelmässiger Luftpostversand etabliert werden. Das Projekt bringt jedoch weder einen entscheidenden Zeitgewinn noch die nötigen Einnahmen und wird noch im selben Jahr wieder eingestellt. Erst einige Jahre später gewinnt die Luftpost im internationalen Verkehr an Bedeutung.
Noch abenteuerlicher sind Versuche, die Post mittels Raketen zu verteilen. Zwischen 1935 und 1961 werden in der Schweiz entsprechende Tests durchgeführt. Die Flugkörper erweisen sich aber als zu ungenau und zu gefährlich, weshalb die Postrakete nie richtig zur Anwendung kommt.
Grossen Einfluss auf die Postlogistik haben die Mitte des 20. Jahrhunderts einsetzenden Automatisierungs- und Digitalisierungsprozesse. Ein erster Schritt wird mit der Einführung der Postleizahl im Jahr 1964 gemacht. Die Vergabe der Zahlen von 1000 bis 9999 erfolgt systematisch von Westen nach Osten und orientiert sich am Verlauf der Bahnpoststrecken. Das neue System marginalisiert Kenntnisse zur Schweizer Geografie in der Postsortierung. Wurden die Sendungen bisher von gutqualifizierten Betriebsbeamten sortiert, beschäftigt die Post für diese Arbeit fortan vermehrt günstigere Arbeitskräfte, meist Frauen oder Ausländer. Mit der Inbetriebnahme der ersten mechanischen Briefsortieranlage in Bern werden die Adressen noch manuell von sogenannten Codiererinnen erfasst. Ab Mitte der 1980er Jahre ermöglichen neue Technologien schliesslich auch das automatische Lesen der Adressen. Die Anlagen benötigen damit immer weniger menschliche Unterstützung. Sie verursachen aber auch hohe Investitionskosten in einer Zeit, in der die Post finanziell zunehmend unter Druck gerät. Alleine im Jahr 1991 beträgt der Verlust 864 Millionen Franken. Dank der internen Finanzströme von der rentablen Telecom-Seite kann das Defizit zu PTT-Zeiten noch ausgeglichen werden. Doch die beiden Bereiche sollen getrennt und liberalisiert werden. Noch vor Ende des Jahrtausends muss die Post alleine am dem Markt bestehen können. Diverse Massnahmen sollen die Post effizienter machen, auch in der Logistik.
Um die Sortiermaschinen bei Tag und Nacht optimal auszulasten, wird 1991 die A- und B-Post eingeführt. Mit den Projekten „Briefpost 2000“ (1993-1997) und „Paketpost 2000” (1994-1999) werden weitere automatisch Brief- und Paketzentren errichtet. Das einst aus 4000 Poststellen bestehende Logistiknetzt läuft nun über 24 Briefzentren und drei Paketzentren. Die Rationalisierungsmassnahmen haben grosse Auswirkungen auf das Personal. Dank Arbeitskräftemangel gelingt der Umbau jedoch ohne Entlassungen. Ende 1997 wird der Staatsbetrieb PTT aufgelöst und in die Unternehmen Swisscom und Post aufgeteilt. Die Kreispostdirektionen werden aufgehoben und vertikale Spartenorganisationen errichtet. Die Bereiche Briefe und Pakete werden in vier Prozessregionen aufgeteilt. Die Post führt ihre Bestrebungen nach mehr Effizienz auch nach der Liberalisierung weiter. Mit dem Projekt REMA (2001-2009) reduziert sie die Anzahl der Verteilzentren und streicht Hunderte Stellen. 2015 existieren noch drei Briefzentren und sechs kleinere Logistikzentren. Dank Frühpensionierungen und Abgangsentschädigungen verläuft auch dieser Umbau für die meisten Angestellten glimpflich.
Auch zukünftig wird sich die Post immer wieder den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen müssen. Heute kommunizieren wir via Smartphone in Sekundenbruchteilen mit Menschen aus der ganzen Welt und bestellen Konsumgüter direkt zu uns nach Hause, anstatt sie im Laden zu kaufen. Unsere Erwartungen an Kommunikation und Transport verändern auch die Postlogistik. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie vielfältig und einschneidend Veränderungen in diesem Bereich sein können. Zukünftige Entwicklungen sind schwer vorauszusagen. Werden in Zukunft Drohnen die Post liefern? Wird die Digitalisierung den Brief wegrationalisieren? Werden Pakete, ähnlich wie bei Uber, bald von Privatpersonen verteilt?


Automatisierung der Telefonzentralen
Bereits im Jahr 1892 wird in den USA die weltweit erste automatische Telefonzentrale in Betrieb genommen. Gleichwohl dauert es Jahrzehnte bis die selbsttätige Gesprächsvermittlung auch in der Schweiz zuverlässig und effizient eingesetzt werden kann. Die allmähliche Automatisierung der Telefonzentralen während der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verändert sowohl den Aufbau des schweizerischen Telefonnetzes als auch das Berufsbild der Telefonistin. Am 3. Dezember 1959 ist die Schweiz das erste Land, dessen Telefonverkehr vollumfänglich automatisiert ist.
Am 3. November 1892 wird in La Porte, Indiana, die allererste automatische Telefonzentrale in Betrieb genommen. Anschlüsse werden dort nicht mehr länger von Hand miteinander verbunden, sondern durch einen selbsttätigen Hebdrehwähler, den sogenannten Strowger-Switch. Dank diesem können sich Telefonbesitzer innerhalb des örtlichen Netzes fortan selbstständig durchwählen, die manuelle Arbeit der Telefonistinnen entfällt. Eine zweite derartige Telefonzentrale wird um 1900 in New Bedford, Massachusetts gebaut. Wenig später folgt eine grosse automatische Zentrale in Chicago, die selbsttätige Wähler für mehrere Tausend Anschlüsse umfasst und in ihrer Grösse alle bis dahin gebauten Handzentralen übertrifft.
In Europa beginnt die Automatisierung der Telefonie indes erst nach der Jahrhundertwende. Es sind die Kaiserlichen Telegrafenverwaltungen Deutschlands und Österreichs, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts ihre Zentralen allmählich mit Strowger-Switches ausstatten, um die schnell wachsende Anzahl der Telefongespräche bewältigen zu können. Genau wie in den Nachbarländern nimmt in dieser Zeit die Zahl der Teilnehmenden auch in der Schweiz rasant zu. Als Folge dieser Zunahme sieht sich die Eidgenössische Telegraphen- und Telefonverwaltung dazu gezwungen, ihre bestehenden Telefonzentralen nach und nach zu erneuern, zu vergrössern und dem neusten Stand der Technik anzupassen. Erste konkrete Pläne zur teilweisen Automatisierung der Ortsämter werden im Jahr 1910 gefasst. Doch der Ausbruch des Ersten Weltkriegs verzögert deren Ausführung und so kann die allererste halbautomatische Telefonzentrale der Schweiz, Zürich-Hottingen, nicht vor dem Jahr 1917 in Betrieb genommen werden.
Nach den ersten Erfahrungen mit der halbautomatischen Gesprächsvermittlung in Zürich-Hottingen und im Angesicht der weiterhin wachsenden Teilnehmerzahlen beschliesst die Eidgenössische Telegraphen- und Telefonverwaltung im Jahr 1920 die vollständige Automatisierung der Telefonzentralen in den grösseren Städten. Namentlich die Telefonzentralen in Zürich, Lausanne, Genf, Bern und Basel sollen in den vollautomatischen Betrieb übergehen. Die Erneuerung der Zentralen in Lausanne und Genf scheint zu diesem Zeitpunkt besonders dringlich, da deren Anschluss- und Vermittlungskapazitäten beinahe ausgereizt sind. Die erste vollautomatische Telefonzentrale der Schweiz, gebaut nach amerikanischem Vorbild, wird denn auch in Lausanne eröffnet, am 29. Juli 1923. Ein Jahr später wird die Zentrale Genf - Mont Blanc ebenfalls mit Strowger-Switches ausgestattet, St.Gallen-Winkeln folgt im Jahr 1925 und Zürich-Hottingen wechselt 1926 ebenfalls in den vollautomatischen Betrieb. Die grosse Beliebtheit der automatisierten Gesprächsvermittlung bei den Teilnehmenden, die sich sehr rasch an die Selbstwahl gewöhnen, die Einsparungen und die Unermüdlichkeit der mechanischen Wähler führt dazu, dass die manuelle Vermittlung längerfristig auch in den übrigen Telefonzentralen aufgeben wird.
Eine wichtige Entwicklungsstufe in der Automatisierung der Telefonzentralen ist die Einführung der sogenannten Städtewahl. Wie der Name bereits andeutet geht es den mittlerweile zusammengelegten Post-, Telefon- und Telegrafenbetrieben (PTT) um automatische Verbindungen zwischen den städtischen Ortsnetzen. Während eine Telefonverbindung in eine andere Stadt bis zu diesem Zeitpunkt durch eine Ausgangstelefonistin (im Netz der Anrufenden) und eine Eingangstelefonistin (im Netz der Angerufenen) vermittelt werden musste, können die Telefonierenden fortan bestimmte netzübergreifenden Verbindungen selbst aufbauen. Die erste Städtewahlverbindung wurde am 29. März 1930 zwischen Bern und Biel eröffnet. Noch im selben Jahr konnte auch zwischen Basel und Zürich der Selbstwählverkehr aufgenommen werden. Der vollautomatische Verkehr wickelt sich vorläufig nur zwischen Teilnehmenden aus den Städten ab. Ein automatischer Verkehr zwischen ländlichen Ortsnetzen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Es lässt sich aber bereits erahnen, dass über kurz oder lang alle Netze der PTT in den vollautomatischen Betrieb wechseln.
Die zunehmende Automatisierung der Telefonie verändert den Aufbau des schweizerischen Telefonnetzes in den kommenden zwei Jahrzehnten grundlegend. Diese Veränderungen sind wirtschaftlichen Überlegungen geschuldet: Da die Anlagekosten der Kabel jene der Telefonzentralen bedeutend übersteigen, können die PTT erhebliche Einsparungen erzielen, sobald es ihnen gelingt, die Fernbetriebsleitungen zu bündeln und damit besser auszunützen. Grob vereinfacht gesagt versucht die PTT im Zuge der Automatisierung möglichst viele Gespräche durch möglichst wenige Telefonleitungen zu führen. Dies wird durch die automatische Durchschaltung erheblich erleichtert. Denn während im Handbetrieb jede Telefonzentrale in einem Maschennetz mit vielen anderen Zentralen direkt verbunden werden muss, um damit unnötige manuelle Arbeit zu verhindern, sind beim automatischen Verbindungsaufbau allfällige Umwege ohne Belang. Das Bestreben bei der Automatisierung geht also dahin, die Zahl der Leitungen durch Aufhebung von gewissen Verbindungen zu verringern, die Gespräche zu bündeln und dadurch deren Ausnützung zu steigern. Ein sternförmiges Netz entsteht, das bis Ende der 1950er Jahre eine Million Anschlüsse umfasst.
Im Jahr 1959 wird die letzte handbediente Zentrale automatisiert, womit die Schweiz als erstes Land der Welt über ein vollautomatisiertes Telefonnetz bis in das entlegenste Dorf verfügt. Auch die Selbstwahl über die Landesgrenze hinweg setzt sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre durch. Entsprechend beginnt sich auch das Berufsbild der Telefonistinnen zu verändern. Da der manuelle Vermittlungsdienst seit den 1960er Jahren schlicht nicht mehr gebraucht wird, lassen sich die Telefonistinnen kaum noch für die manuelle Gesprächsvermittlung ausgebilden. Bis zur Auflösung der PTT im Jahr 1997 wird nur noch ein minimaler Bruchteil des internationalen Gesprächsverkehrs von Hand vermittelt.


Der schweizerische Postcheckdienst
Ab 1906 durch einen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag gestützt, wird die Post während des 20. Jahrhunderts zur Marktführerin im Schweizer Zahlungsverkehr. 1997 geht aus der Abteilung Zahlungsverkehr der PTT die heutige Postfinance hervor. Ein schwieriger Automationsprozess und die Konkurrenz der Banken sind bis heute die grössten Herausforderungen.
Bereits 13 Jahre nach ihrer Gründung führt die Post 1862 Geldanweisungen ein und sogar Zahlungen ins Ausland können schon abgewickelt werden. Den eigentlichen Startschuss für den postalischen Zahlungsverkehr in der Schweiz bezeichnet jedoch der 1. Januar 1906, als das Gesetz über den Postcheck- und Girodienst in Kraft tritt. Was in Europa damals eine Pionierleistung ist (nur Österreich-Ungarn verfügt vor der Schweiz über einen Postcheckdienst), stösst auf innenpolitischen Widerstand. Der Verband Zürcherischer Kreditinstitute meint beispielsweise, die Schweiz sei mit bis dato 1000 Banken bereits ausreichend bedient. Die Post mit ihrer vernetzten Infrastruktur von rund 4000 Poststellen bietet jedoch die ideale Lösung, den Zahlungsverkehr kleineren Unternehmen und letztlich auch Privatpersonen zugänglich zu machen.
Nach einem schleppenden Start nehmen Postcheckkontoeröffnungen in den ersten 10 Jahren stark zu. Der damit einhergehende Zuwachs an Zahlungsaufträgen zwingt die Post dazu, ihre Checkämter zu vermehren. Ab 1921 nehmen die mehrheitlich weiblichen Checkamt-Angestellten an 25 Standorten Zahlungen entgegen, bezahlen Geld aus und tätigen Überweisungen. Die Arbeit ist anspruchsvoll, das Personal steht unter Zeitdruck. Um 1960 werden von einer Gehilfin über 1000 Transaktionen pro Tag verarbeitet. Als Hilfsmittel steht einzig eine Rechenmaschine zur Verfügung.
Konträr zur Situation im Postverkehr ist der Postcheckdienst von Anfang an dem Konkurrenzdruck des freien Marktes ausgesetzt. Dennoch steigt die Anzahl der Kunden stetig an, sodass 1950 bereits über 200‘000 Postcheckkonten gezählt werden können. Gleichzeitig strebt die Post eine ständige Rationalisierung des Betriebs an. Bereits in den 1950er Jahren werden gelochte Einzahlungskarten eingeführt, die teilautomatisiert verarbeitet werden können. Für das Erfassen von Einzahlungsscheinen werden bald auch Mikrofilmkameras verwendet.
Im Zuge der wirtschaftlichen Hochkonjunktur der 1960er-Jahre entwickelt das breite Publikum ein Interesse am postalischen Zahlungsverkehr. Eine Erhöhung des Automationsgrades und der damit verbundene grossflächigen Einsatz von selbständigen Maschinen und Computern sind unumgänglich. Das Mitte der 1960er-Jahre aufgegleiste Projekt APOCO (Automation des Postcheckdienstes mit Computer) gerät jedoch mehrfach ins Stocken. Gerade die geplante Aufhebung einiger kleinerer Checkämter stösst auf massiven politischen Widerstand, die Betroffenen fürchten um ihre Arbeitsplätze. Andere Punkte von APOCO können erfolgreich realisiert werde. Eine der wichtigsten Neuerungen stellt die Einführung des Postomats im Jahr 1978 dar. Das Gerät erlaubt das beispiellos einfache Abheben von Ersparnissen – und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Dennoch sieht sich das APOCO-Projekt zusehends lautstarker öffentlicher und interner Kritik ausgesetzt. 1991 wird es vom PTT-Verwaltungsrat gestoppt – APOCO sei zu teuer, zu langfristig gedacht und deshalb auch zu unwirtschaftlich. Für die PTT ist es ein Desaster. Im Folgejahr wird die Gesamtautomation neu aufgegleist, diesmal unter dem Projektnamen KUKOBEZA (Kunden-Konten-Belegdatenerfassung der Zahlungsaufträge). Innerhalb von neun Monaten werden 1996 die 25 Checkämter in sechs Verarbeitungszentren und ein Servicezentrum überführt, womit der gesamte Postzahlungsverkehr automatisiert ist und zwei enorme Ressourcen verschleissende Grossprojekte doch noch zum Abschluss kommen.
In den 1990er Jahren normalisiert sich das bis dahin schwierige Verhältnis mit den Banken. Eine 1993 gebildete „Groupe de réflexion PTT/banques“ hat das Ziel, systemübergreifende Zahlungen zu ermöglichen. Einheitliche Lösungen beim bargeldlosen Bezahlen in Geschäften können so realisiert werden. Ausserdem wird es nun möglich, mit einer Postcard Geld bei einem Bancomaten zu beziehen und umgekehrt. Mit der Auflösung des Staatsbetriebs PTT Ende 1997 erfährt auch der Postcheckdienst eine grundlegende Neuerung. Innerhalb des neuen Unternehmens „Die Post“ entsteht aus der ehemaligen Abteilung für Zahlungsverkehr die Tochtergesellschaft Postfinance.
Im Jahre 2019 reichen die Tätigkeiten der Postfinance weit über den eigentlichen Zahlungsverkehr hinaus, längst hat sich das gelbe Finanzinstitut in Richtung Bank entwickelt. Unverändert geblieben ist der Grundversorgungsauftrag des Bundes, der besagt, dass die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im ganzen Land sichergestellt sein müssen. Diese Konstante zieht sich durch die über 100 Jahre andauernde, bewegte Geschichte des postalischen Zahlungsverkehrs.


Das Postauto und seine technische Entwicklung
Im Verlaufe des 20. Jahrhunderts investieren Oberpostdirektion und später die PTT-Generaldirektion laufend in technologische Entwicklungen, um der Schweizer Bevölkerung einen effizienten Service Public zur Verfügung stellen zu können. Exemplarisch dafür steht die Entwicklungsgeschichte des Postautos, dessen Technik durch Einflüsse aus verschiedensten Bereichen über die Jahre einen rasanten Fortschritt erfährt.
Seit 1906 kurbeln die eidgenössischen Postbetriebe die einheimische Produktion und Volkswirtschaft an, indem sie ihre Postautos ausschliesslich im Inland entwickeln und herstellen lassen. Die ersten Fahrzeuge weisen noch starke Verwandtschaften zu den früheren Postkutschen auf: Der Passagiereinstieg befindet sich hinten, Karosserie inklusive Sitzbänke sind aus Holz gefertigt. Vorne, unter einem mächtigen Kühler, ist der Motor untergebracht. Die Passagiere sitzen zwischen Briefen und Paketen, ist doch das Postauto auch für den Posttransport verantwortlich. Als Transportmittel für jedermann sollen diese ersten Omnibusse (von lateinisch „omnibus“ = „allen“ resp. „für alle“) der Schweizer Bevölkerung die urbanen Zentren erschliessen. Der Treibstoffverbrauch der Ur-Postautos beträgt stolze 40 Liter auf 100 Kilometer.
Bei den ersten Alpenpostwagen ist dieser Verbrauch sogar noch höher. Teilweise über 50 Liter Benzin pro 100 Kilometer verbrauchen diese Fahrzeuge, die ausserdem über weniger Sitzplätze verfügen als ihre Geschwister im Flachland (ca. 20 Plätze gegenüber 30 bis 40). Anfänglich sind die Alpenpostwagen noch mit Vollgummireifen unterwegs. Schnell stellt man jedoch fest, dass sich mit luftgefüllten Reifen bis zu 15 Prozent Benzin einsparen lassen. Zwischen 1921 und 1924 werden die Fahrzeuge deshalb mit neuen Reifen ausgestattet. Mit dem 1931 eingeführten Dieselmotor kann der Treibstoffverbrauch einige Jahre später noch einmal um die Hälfte reduziert werden. Die 1940er-Jahre sind geprägt von Ressourcenknappheit. Anstelle von Diesel werden Postautos in diesen Jahren deshalb zwischenzeitlich auch mit Holzgas angetrieben.
Bis 1968 befindet sich das Steuerrad auf der rechten Seite des Fahrzeuges (Rechtslenkung), wo sich auch die Türen befinden, durch welche die Passagiere einsteigen. Der Chauffeur muss bei jeder Haltestelle aufstehen um die Türen von Hand zu öffnen und die Passagiere hereinzulassen, um die Fahrscheine zu kontrollieren oder zu verkaufen. Diese Postautos sind ausgestattet mit einer fortschrittlichen Kabine für das Fahrpersonal. Angetrieben werden sie von Unterflurmotoren, die sich unter dem Wagenkasten befinden.
Regelmässig müssen ältere Postautos ausrangiert und durch neuere ersetzt werden. Über Neubeschaffungen entscheiden vor allem die Betriebsinspektoren der PTT-Generaldirektion. Das gilt sowohl für Regiebetriebe als auch für die Fahrzeuge von Postautohaltern. Überhaupt verfügen die Inspektoren über weitreichende Kompetenzen im Schweizer Postautobetrieb.
Bedeutende technische Neuerungen bringen die 1970er Jahre mit sich: Der Gelenkbus wird erfunden und neue Postautos werden nun mit Luftfederung und Scheibenbremsen ausgestattet. Eine wichtige symbolische Veränderung vollzieht sich ausserdem in der Beschaffungspolitik der PTT. Neue Fahrzeuge werden nun auch bei ausländischen Herstellern bestellt, so beispielsweise bei Mercedes Benz. Ein Gesetz aus dem Jahre 1916 hatte der PTT noch vorgeschrieben, dass Fahrzeuge bei inländischen Herstellern beschafft werden müssen, sofern eine einheimische Produktion existiert. Das Jahr 1971 markiert schliesslich das Ende dieser Politik, indem der Markt auch für die ausländische Konkurrenz geöffnet wird. Die einheimische Produktion ist schlicht zu schwach und die Wartezeiten nach einer Bestellung zu lange – die Lieferzeit beträgt bis zu 2 Jahre! – um die Anforderungen an Flexibilität und technischen Fortschritt noch erfüllen zu können. Die PTT wendet sich daher an ausländische Unternehmen.
1985 liefert Saurer das letzte komplett in der Schweiz hergestellte Postauto aus. Zur selben Zeit finden die ersten Versuche mit elektrisch betriebenen Postautos statt. Andere Fahrzeugtypen hingegen verschwinden. So beispielsweise die Busse ohne Verdeck, die seit den 1920er-Jahren auf Alpenpostkursen eingesetzt wurden. Sie werden mit der Verlagerung der Produktion ins Ausland nicht mehr hergestellt. Erst seit 2017 ist es wieder möglich mit Postauto-Cabriolets auf Schweizer Strassen herumzukurven. Allgemein sind die 1980er Jahre geprägt von zunehmender Automation und der Einführung von immer mehr elektronischen Komponenten, so beispielsweise bei den Kassen oder Billetautomaten.
Stets beobachtete man die Entwicklungen im Ausland und hat technische Neuerungen übernommen. So konnte die PTT im Verlaufe des 20. Jahrhunderts ihre Flotte auf einem möglichst aktuellen Stand halten, immer beeinflusst von den Bedürfnissen der Bevölkerung und der aktuellen politischen und technischen Situation.


Im Dienste der Abonnenten: Die Kurznummern der PTT
Solange die Telefonverbindungen von Hand in einer Zentrale vermittelt werden, erfragt man Informationen und Auskünfte direkt bei der Telefonvermittlung. Zwischen 1921 und 1959 wird das schweizerische Telefonnetz automatisiert. Dieser Prozess macht es notwendig, für den direkten Kontakt zu den Telefonistinnen besondere Kurznummern zu schaffen. Besonders wichtig wird bei Auskünften oder Hilfeleistungen die Nummer 11 (später 111), der Auskunftsdienst. Über die Nummer 12, den Störungsdienst, können technische Probleme mit dem Telefonanschluss oder bei Telefonverbindungen gemeldet werden. Das Fernamt, die Nummer 14, stellt Verbindungen ausserhalb der automatisierten Telefonnetze her; dies betrifft insbesondere die internationalen Gespräche.
Werbung für die ersten Dienstnummern
Um die Abonnentinnen und Abonnenten auf die neuen Dienstleistungen aufmerksam zu machen, werden regelmässig Werbebroschüren gedruckt. Diese Broschüre aus dem Jahre 1963 ist ein gutes Beispiel für die Bildsprache der PTT, die sich Stereotypen (Telegramme: der Geschäftsmann, Auskunft: die allwissende Telefonistin; Ferngespräche: der südländische Typ) bedient, um ihre Werbung zu untermauern.
Die Kurznummern stehen auch Dritten zur Verfügung. Ab 1928 kann man in
Lausanne zum Beispiel mit der Nummer 18 direkt die Feuerwehr rufen. Bis
Mitte der 1940er Jahre sind alle zweistelligen Nummern vergeben. Um die
Auskunftsdienste zu entlasten, wird eine Mechanisierung von
gleichbleibenden und sich wiederholenden Informationen notwendig. Dafür
benötigt man aber mehr Dienstnummern: Die zweistelligen Dienstnummern
werden deshalb nach und nach durch dreistellige Kurznummern ersetzt. Neu
entstehen zum Beispiel ab 1950 die Wetterprognose (162), die
telefonischen Nachrichtendienste (167) oder der Strassenzustandsbericht
(163). Sehr beliebt ist auch der Weckdienst, durch den sich jede
Abonnentin, jeder Abonnent bis 1959 durch die Telefonistin persönlich
rund um die Uhr im Zehnminutentakt wecken lassen kann. Um der stets
wachsenden Nachfrage nachzukommen, setzt die PTT ab den 1960er Jahren
auch die sprechende Uhr für den Weckdienst ein. Ab 1969 wird eine
vollautomatische Weckinstallation eingeführt.
1975 vereinheitlicht die PTT die Dienstnummern auf drei Stellen und
führt eine gesetzliche Regelung ein: Der angebotene Dienst muss nun
einem allgemeinen öffentlichen Interesse entsprechen und rund um die Uhr
gewährleistet sein.
Die Swisscom bietet immer noch Dienstnummern an, die zu jeder Zeit über das Wetter, Sportresultate und Vieles mehr informieren. Durch die Einführung des World Wide Web in den 1990er und den Smartphones in den 2000er Jahren haben jedoch Internetforen sowie Mobile Apps die Funktion vieler Kurznummern übernommen.
Rückblende: Telefonistinnen zur Zeit der Automatisierung from PTT-Archiv on Vimeo.


50 Jahre digitale Transformation in der Schweiz
Die Digitalisierung des Fernmeldewesens in der Schweiz vollzieht sich in verschiedenen Stufen: Ab 1969 werden Übertragungswege digitalisiert. Mitte der 1980er-Jahre beginnt die Digitalisierung der Telefonzentralen und 1988 startet die Digitalisierung der Teilnehmeranschlüsse wie z.B. für Telefon und Fax. Die PTT-Telecom-Nachfolgerin Swisscom wechselt Ende 2017 zur Internettelefonie, womit das Kapitel Integrated Services Digital Network (ISDN) abgeschlossen wird.
Digitalisierung final from PTT-Archiv on Vimeo.
Der Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur und das Wachstum der Nachfrage nach neuen, schnelleren und zuverlässigeren Diensten läuft Hand in Hand. Mit dem Wirtschaftsaufschwung und den gesellschaftlichen Veränderungen der Nachkriegszeit sieht sich die PTT dem andauernden Druck ausgesetzt, ihren Betrieb und ihre Angebote den Bedürfnissen einer entstehenden Informationsgesellschaft anzupassen. Dieser Innovationsdruck, der sich bei der PTT in verschiedenen Rationalisierungsprojekten zeigt, bereitet schon vor über 50 Jahren den Boden für den Aufbruch in das digitale Zeitalter: In den 1960er-Jahren wird in der PTT-Forschungsabteilung die Vision eines digitalen Telefonnetzes entwickelt. Die Fortschritte im Bereich der Mikroelektronik und Computer eignen sich, um die Übermittlungssysteme effizienter und leistungsfähiger zu gestalten. Am Ende der Konzeptarbeit steht die Idee der Integration aller Dienste. Das bedeutet, dass alle Nachrichtenformen wie Sprache, Daten und Bilder in ein und demselben Netz übertragen werden.
Treibende Kräfte hinter dem Wandel von der analogen zur digitalen Technik sind junge Ingenieure der Forschungsabteilung, die mit der Pulse-Code-Modulation (PCM) vertraut sind. Bei der PCM wird ein kontinuierliches analoges Sprachsignal codiert und in Form von binären Impulsen übermittelt. Zentraler Vorteil ist die Störungsresistenz auch bei langen Übertragungsdistanzen. Die Fernmeldeabteilung der PTT vertritt den Anspruch, technisch an der Spitze zu stehen und dort zu bleiben. Ihre Tätigkeiten misst sie am Stand der internationalen Forschung. Auch deshalb findet das Anliegen der Ingenieure Gehör: Nach einer Besprechung lanciert die PTT 1967 mit drei Firmen der schweizerischen Fernmeldeindustrie – Hasler, Siemens-Albis und Standard Telephon & Radio – die "Arbeitsgemeinschaft Pulse-Code-Modulation". Diese arbeitet von 1969 bis 1983 an der nationalen Eigenentwicklung eines "Integrierten Fernmeldesystems" (IFS), welches die Vermittlung von PCM-modulierten Gesprächen steuern und die Schnittstellenprobleme zwischen analogen und den neuen digitalen Zentralen beseitigen soll.
Eine IFS-Pilotanlage im Berner Mattenhof vermittelt 1976 elektronisch und rechnergesteuert während mehreren Monaten Gespräche zwischen dem Bollwerk und den Knotenämtern der Netzgruppe Bern. Doch das Projekt gerät in Schwierigkeiten und in der Arbeitsgruppe führen die verschiedenen Ansprüche zu Reibungen. Trotz steigender Entwicklungs- und Personalkosten kommt es zu Verzögerungen beim Liefertermin der neuen Transitzentralen. Die Anforderungen an ein nationales IFS können nicht unter Kontrolle gebracht werden. 1983 müssen die Verantwortlichen einsehen, dass die Rettungsversuche scheitern. In den Medien werden die Kosten daraufhin auf rund 200 Millionen Franken geschätzt und der Nationalrat debattiert über die Zukunft der schweizerischen Fernmeldeindustrie.
Das Scheitern der Eigenentwicklung tut der Digitalisierung keinen Abbruch, als zu wichtig erweist sich die ISDN-Fähigkeit im Telekommunikationsmarkt, also die Möglichkeit einer voll digitalisierten Teilnehmer-zu-Teilnehmer-Kommunikation. Dabei werden alle Dienste (Übermittlung von Sprach- und Nichtsprachsignalen) in Form eines kontinuierlichen Flusses von Bits über denselben Anschluss verbreitet. Der Projektabbruch beschleunigt die Transformation des Fernmeldesektors, weil die PTT nun im Ausland erprobte Systeme kauft und sie ins heimische Netz integriert. Mit "Swissnet I" verwirklicht die PTT ab 1988 den internationalen Standard des Integrated Services Digital Network (ISDN) in der Schweiz. Ende 2017 wird ISDN endgültig von der Internettelefonie abgelöst.


Ein Leben lang bei der PTT - Die Monopolberufe
Bei ihrer Auflösung 1997 beschäftigt die PTT rund 60'000 Mitarbeitende und ist somit die grösste Arbeitgeberin der Schweiz. Viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit der Lehre bei der PTT in den sogenannten Monopolberufen. Die Lehre bei den Post- oder Fernmeldediensten garantiert eine gezielte Ausbildung und einen weitgehend gesicherten Arbeitsplatz. Gleichzeitig schränkt die betriebsgebundene Ausbildung aber auch die Möglichkeiten eines Jobwechsels ein.
Der Begriff Monopolberufe taucht in den Personalvorschriften C2, die die Ausbildung des PTT-Lernpersonals regeln, zum ersten Mal 1967 auf. Gemeint sind damit die von der PTT intern definierten und durchgeführten Ausbildungsgänge:
- Diplomierte Beamte (2-jährige Lehre): Betriebssekretär, Telegrafist, Bürochef
- Gehilfinnen (1-jährige Lehre): Schalterbeamtin, Checkdienst, Telegrafistin, Telefonistin
- Uniformierte Beamte (1-jährige Lehre): Briefträger, Postverarbeitung, Bürodienst
Die Berufe existieren aber nicht erst seit 1967. Die Ausbildung in den spezifischen Arbeitsfeldern der PTT hat eine lange Tradition.
Zur Zeit der Gründung der Eidgenössischen Post 1849 werden die Beamten einzig aufgrund ihrer Vorkenntnisse eingestellt, eine Lehrzeit gibt es nicht. Dies ändert sich aber bald mit den zunehmend neuen Arbeitsgebieten, vor allem durch die Einführung der Telegrafie 1852. So ist es denn auch die Telegrafenverwaltung, die zuerst beginnt, Telegrafisten und Telegrafistinnen auszubilden. 1869 wird die Lehre auch im Postdienst eingeführt.
Bei der Einführung der Telegrafen- und Postlehre sind auch Frauen zugelassen. 1870 zum Beispiel sind von den 64 patentierten Telegrafistinnen und Telegrafisten 25 weiblich. Und auch bei der Post werden jedes Jahr neue Lehrtöchter aufgenommen. Das Angebot besteht jedoch nicht lange. 1894 fällt der Beschluss, keine Frauen mehr zur diplomierten Postlehre zuzulassen und auch die Ausbildung der Telegrafistinnen wird schon bald gegenüber dem Lehrgang für diplomierte Beamte herabgestuft.
Die Lehre zum diplomierten PTT-Beamten ist exakt auf die Post- und Telecom-Abteilung zugeschnitten. Im Postdienst werden die Betriebssekretäre vor allem am Geld- oder Versandschalter und im Bahnpostdienst eingesetzt. Im Fernmeldedienst sind es die Telegrafisten oder Bürochefs. Die Lehrlinge erhalten neben dem praktischen Dienst im Post- oder Fernmeldebetrieb eine umfassende Grundausbildung, die sie auf die Laufbahn der Vorgesetzten- und Verwaltungsdienststellen vorbereitet.
Die ausgebildeten Post-, Telefon-, und Telegrafenlehrtöchter (bis Ende der 1960er Jahre Gehilfinnen genannt) werden vorwiegend für die als weiblich definierten Arbeitsfelder ausgebildet: Am Postschalter, im Postcheckamt, als Telegrafistin oder als Telefonistin. Sie können innerhalb ihres Berufsfeldes in verschiedene Positionen aufsteigen. Die Karriere im Verwaltungsdienst bleibt ihnen aber verwehrt.
Die uniformierten Beamten arbeiten im Postdienst als Briefträger, in der Verarbeitung von Briefen oder Paketen oder übernehmen manuelle Arbeiten im Bürodienst. Mit der Uniform sind sie in der Öffentlichkeit eindeutig als PTT-Beamte erkennbar. Bis in die 1960er Jahre besteht die Ausbildung aus einer mehrmonatigen Anlehre. Erst 1967 wird sie als einjährige Lehre in die C2-Vorschriften aufgenommen.
Der Ende der 1960er Jahre einsetzende Personalmangel und die beginnenden Liberalisierungsbestrebungen in den 1990er-Jahren zwingen den Bundesbetrieb, die bis dahin eher starren Berufswege durchlässiger zu gestalten. Innerhalb der PTT-Berufe wird es möglich, von einer Laufbahn in die andere zu wechseln, was ab 1972 für die Frauen den bis dahin verschlossenen Zugang zu Kaderstellen bedeutet (Ausbildung zur diplomierten Beamtin wird möglich). Gegen aussen zeigt sich die Öffnung in der Angleichung der Diplome an die eidgenössischen Fähigkeitsausweise. Das erworbene PTT-Diplom ist nun auch in der Privatwirtschaft weitgehend anerkannt.


Das Postauto, Pfeiler des Schweizer Tourismus
Die Fahrten der Postautos auf den schmalen Bergstrassen gehören zum Bild der alpinen Schweiz. Mit seinem berühmten Dreiklanghorn und der gelben Farbe entwickelt sich das Postauto seit bald einem Jahrhundert zu einem einprägsamen Motiv des schweizerischen Tourismus.
Der Simplonpass wird zur ersten Alpenlinie, auf der die Postautoreifen ihre Spuren hinterlassen. Das ist im Jahre 1919. Von diesem Moment an ersetzen Automobile die Postkutschen. Ab 1921 werden die Postautos von der Schweizer Firma Saurer produziert. Mit seinem starken Motor, den sehr guten Bremsen und einer präzisen Lenkung sind sie besonders gut an die Bergstrassen angepasst. Im Folgejahr, 1922, liefert das Schweizer Unternehmen Brozincevic & Cie Wetzikon (FBW) seine ersten drei Alpenwagen, die an die unwegsame Topografie angepasst sind. Die Automobile von Martini, dem dritten Schweizer Fabrikanten von Postautos, sind mit ihren 8 Sitzplätzen ebenfalls seit den 1920er-Jahren in verschiedenen Kantonen unterwegs (Wallis, Tessin, Graubünden). Die Postautos fahren auf den steilsten und engsten Strecken der Welt. Die motorisierte Eroberung der Alpen nimmt ihren Lauf, trotz wirtschaftlich und sozial instabilen Zeiten in den 1920er-Jahren. In der Schweiz beginnt sich der Tourismus zu entwickeln, vor allem durch das steigende Interesse an Aktivitäten wie dem Wintersport. Das Postauto spielt bei der Entwicklung dieser Branche in den Alpen eine wichtige Rolle.
Werbebroschüre auf Englisch, 1957
Die gelbe Farbe des Postautos wurde 1957 vom Verband Schweizerischer Lack- und Farbenfabrikanten als Farbmusterkarte „PTT 1957“ festgelegt. 2002 wird das Gelb „RAL 1004 Goldgelb“ vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannt und gehört seitdem zur Marke PostAuto Schweiz AG.
Stellt die Eisenbahn das Rückgrat des öffentlichen Transportnetzes in der Schweiz dar, so bilden die Postautos die Glieder, die bis in die Peripherie reichen. Sie verbinden die Zentren mit den umliegenden Regionen und erschliessen selbst abgelegene Ortschaften. Auf den engen Bergstrassen ist es für ein Postauto schwierig, andere Fahrzeuge zu kreuzen. Zusammen mit der geringen Sicht auf den kurvenreichen Strecken werden Anpassungen bei der Verkehrsordnung und dem Fahrverhalten erforderlich. Es braucht ein klares Signal, das die Position des Postautos angibt. Das Dreiklanghorn wird erfunden und als Marke registriert. Es handelt sich um den eingängigen A-Dur Dreiklang mit der Tonfolge cis-e-a. 1924 zum ersten Mal eingesetzt, ist es überwiegend in den Bergregionen in Gebrauch. Entlang der Bergpoststrassen weisen Schilder mit einem gelben Horn auf blauem Grund auf den Einsatz des Signals hin.
Das schweizerische Postauto ist nicht nur für sein Dreiklanghorn bekannt, sondern auch für seine gelbe Farbe. Diese wird bereits anfangs des 20. Jahrhunderts für Postautos verwendet. Zwar setzten Postautounternehmer auch andere Farben ein, zum Beispiel Crème, doch seit 1971 sind alle Postautos der Schweiz im gleichen Gelb gehalten.
Postautos, beliebte Postkartensujets, spielen eine integrierende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rolle: Sie stehen nicht nur für die einheimische Bevölkerung bereit, sondern erschliessen für Touristen Reisemöglichkeiten in der ganzen Schweiz. Die Bilderwelt der touristischen Schweiz ist geprägt von steilen und engen Bergstrassen, den Alpen und dem typisch gelben Bus mit seinem Dreiklanghorn.
Werbeprospekte für Graubünden und Tessin, 1967
Obwohl das Graubünden bis 1925 alle Automobile vom Kantonsgebiet verbannt hatte, erhielt die Post 1919 eine Ausnahmebewilligung für ihre motorisierten Omnibusse. Damit transportierte sie Personen und Pakete. Später standen die Fahrten – wie auch im Tessin – zunehmend im Zeichen des Tourismus.


Das Fernamt – Verbunden mit der ganzen Welt
In den Fernämtern laufen die Leitungen bei den Telefonistinnen zusammen. Sie vermitteln Ferngespräche aus der Schweiz in alle Welt. Als Folge der Automatisierung und der internationalen Selbstwahl ab 1964 verändert sich ihr Arbeitsalltag deutlich.
Gerade erst ist das Telefon 1880 in der Schweiz eingeführt, da drängen Wirtschaftskreise auf den Bau von Leitungen ins Ausland. Die Weltkriege führen zu Unterbrechungen, bremsen die Entwicklung der Infrastruktur und Technik aber nur kurz: 1928 steht erstmals eine Funktelefonverbindung via London nach Amerika. Ende 1952 sind Verbindungen durch Kabel in fast alle europäischen Länder möglich.
Für Verbindungen in noch nicht automatisierte Netze ist eine besondere PTT-Dienststelle zuständig: das Fernamt, auch manueller Vermittlungsdienst genannt. Wollen Anrufende ein Ferngespräch, wählen sie die Dienstnummer 14 (ab 1975: 114). Die Telefonistin im Amt notiert sich alle Angaben zu Anrufenden, Ort und gewünschtem Ziel. An ihrem Vermittlungspult nimmt sie die Stöpsel und steckt damit die entsprechenden Leitungen. Per Rückruf meldet sie die Verbindungsherstellung und überprüft bei Gesprächsbeginn, ob die richtigen Personen am Apparat sind.
Für diese Arbeit verlangt die PTT gute Sprach- und Geografiekenntnisse, freundliches Auftreten, Hilfsbereitschaft und gutes Allgemeinwissen. Zur 1-jährigen Lehre werden nur Frauen zugelassen. Während der Lehrzeit spezialisieren sich die angehenden Telefonistinnen theoretisch und praktisch in einem der Dienste – z.B. im Vermittlungsdienst. In den Telefonzentralen hat es eigene Räume oder Arbeitsplätze für die Fernämter. Dort bearbeiten die Telefonistinnen ihre Anfragen in möglichst kurzer Frist. Nachschlagewerke und viel Routine helfen ihnen, Anrufende immer korrekt zu verbinden. In den 1960ern sind 28 Fernämter in Betrieb.
Die Auslandstaxen hemmen zunächst den Anstieg der internationalen Telefonie. 1965 kostet ein dreiminütiges Gespräch in die USA über CHF 52.-. In der Gegenwart entspricht das rund CHF 200.-. Die CHF 5.55, die im selben Jahr 3 Minuten nach Grossbritannien kosten, entsprechen in etwa einem Stundenlohn eines gelernten Handwerkers. Erst mit der Automatisierung der internationalen Telefonnetze und dem Sinken der Tarife in den 1970er Jahren werden Auslandsgespräche zum Massenphänomen.
Die Automatisierung führt zu Arbeitserleichterungen, aber auch zum Stellenabbau. Mit der internationalen Selbstwahl ab 1964 wird nämlich zunehmend ohne manuelle Vermittlung telefoniert. Die Verbindungsherstellung läuft über ein internationales System von Ländervorwahlen (z.B. Schweiz 0041). Bereits 1976 erfolgen über 90% der Auslandsgespräche in Selbstwahl. In dieser Zeit werden die 28 Fernämter auf 7 reduziert. Wechsel in andere Dienste begleiten den Abbau und in der Lehre spezialisieren sich immer weniger Telefonistinnen auf die manuelle Vermittlung. An den Arbeitsplätzen ersetzen Bildschirme die Stöpselautomaten.
Die Telefonkunden gewöhnen sich rasch an die Selbstwahl, an moderne Hilfsmittel und an Direktnummern ins Ausland. In den 1990er Jahren verarbeiten die 7 manuellen Vermittlungszentralen nur einen Bruchteil des internationalen Telefonverkehrs. Die Vermittlungsdienste der Telefonistinnen verlieren an Bedeutung.


Sprachaufenthalte bei der PTT
Von Beginn an ist das Beherrschen verschiedener Landessprachen für die Mitarbeitenden des Bundesbetriebes PTT sehr wichtig. Die tägliche Praxis des Postdiensts, der Telefonie und Telegrafie erfordert gute Sprachkenntnisse. Aus diesem Grund sind sie Teil der Personalvorschriften und somit Voraussetzung für eine Einstellung.
Die Landessprachen sind für die tägliche Arbeit bei der PTT unumgänglich. Entsprechend ist ein Sprachaufenthalt Bedingung für die Aufnahmeprüfung zu einer Lehre für die folgenden Berufsgruppen:
- Gehilfinnen/Betriebsassistentinnen : Schalterbeamtin, Checkdienst, Telegrafistin, Telefonistin
- Diplomierte Beamte (ab 1972 auch Beamtinnen): Betriebssekretär, Telegrafist, Bürochef
- Uniformierte Beamte (ab 1973 auch Beamtinnen): Briefträger, Postverarbeitung, Bürodienst
Um diese Anforderung zu erfüllen, verbringen viele vor ihrer Lehre einen Aufenthalt in einem anderen Landesteil. In der Deutschschweiz ist das „Welschlandjahr" ein fester Begriff. Manche PTT-Anwärterinnen übernehmen in einer Familie als Au-pair Aufgaben in der Kinderbetreuung und im Haushalt. Der Sprachaufenthalt in seinen verschiedenen Formen dient dazu, die Sprache zu erlernen und zugleich erste Schritte in der Arbeitswelt zu machen.
Während der Lehre fördert die PTT die Auszubildenden durch die Organisation von Sprachkursen und Austauschprogrammen zwischen den Sprachregionen. Und in Lehrlingslagern werden PTT'ler aus allen Sprachregionen bewusst durchmischt.
In der Lehrabschlussprüfung werden Sprachkenntnisse geprüft (mündlich und schriftlich). Nach erfolgreichem Abschluss beginnt für die Person die sogenannte „Aspirantenzeit": Während dieser Phase kann sie an verschiedene PTT-Arbeitsorte in der ganzen Schweiz versetzt werden, um Praxiserfahrung zu sammeln und die Sprachkompetenzen zu verbessern. Der Aufenthalt dauert zwischen 8 und 15 Monate. Für diplomierte Beamtinnen und Beamte ist ein Sprachaufenthalt Pflicht. Ausgenommen sind verheiratete Mitarbeitende und jene, die aus einer zweisprachigen Region kommen. Neben den diplomierten Beamten wird vielen weiteren PTT-Berufsgruppen ein solcher Aufenthalt sehr empfohlen.
Die sprachliche Weiterbildung wird nach der Ausbildungszeit oft fortgesetzt. Die Kosten für Sprachkurse in der Schweiz, Aufenthalte im Ausland oder einen mehrmonatigen Austausch zwischen den Sprachregionen werden zum Teil von der PTT übernommen.
In den 1960er Jahren wird der sprachlichen Weiterbildung wegen starkem Personalmangel keine Priorität gegeben. Vorrang haben stattdessen Versetzungen an Orte mit grosser Personalknappheit, insbesondere Städte und grosse Dienststellen. Dank einer Verbesserung der Personalsituation gewinnen ab Mitte der 1970er Jahre Sprachaufenthalte wieder an Bedeutung. Neben den Landessprachen wird ab den 1990er Jahren zunehmend Englisch wichtig.
Der nationale Zusammenhalt und der Austausch zwischen den Sprachregionen haben einen hohen Stellenwert in der Betriebskultur der PTT. Es ist kein Zufall, dass das PTT-Ausbildungszentrum in der zweisprachigen Gemeinde Macolin/Magglingen (BE) steht. Diese liegt auf dem „Röstigraben", dem Symbol für kulturelle und sprachliche Unterschiede zwischen den Regionen in der Schweiz.


Wie viel Staat braucht die Telekommunikation?
Die Liberalisierung der schweizerischen Telekommunikation im Jahr 1998 beinhaltet zwei eng miteinander verwobene Bereiche: Einerseits wird durch die Aufhebung des bisherigen staatlichen Monopols ein Telekommunikationsmarkt im freien Wettbewerb geschaffen. Anderseits führt die Teilprivatisierung des staatlichen Telekommunikationsunternehmens Telecom PTT zur Gründung der Swisscom AG. Diese markanten Schritte fordern auch die Mitarbeitenden heraus.
Spätestens seit Beginn der 1990er Jahre setzt ein politisches Umdenken ein – der Bundesbetrieb PTT, der Telekommunikationsangebote als Monopolist verwaltet, scheint nicht mehr zeitgemäss. Die Ideen des Neoliberalismus finden Eingang in die politische Debatte, wonach unter anderem die Öffnung von Märkten und die Privatisierung von Staatsbetrieben zum wirtschaftlichen Erfolg führen. Darüber hinaus seien marktwirtschaftlich handelnde Unternehmen flexibler und daher technologischen Herausforderungen besser gewachsen. Weiter soll sich die Schweiz durch die angestrebte Liberalisierung dem internationalen, insbesondere dem europäischen freien Telekommunikationsmarkt anpassen. Durch den Wettbewerb verspricht man sich schliesslich auch sinkende Preise. Der schweizerische Telekommunikationsmarkt wird am 1. Januar 1998 mit dem neuen Fernmeldegesetz (FMG) liberalisiert.
Um die Grundversorgung mit Fernmeldediensten trotz Wettbewerbs auch in Randregionen zu gewährleisten, werden bei der Liberalisierung gesetzliche Vorschriften geschaffen. Die Sicherstellung der Grundversorgung wird seit der Marktöffnung von der Swisscom AG übernommen.
Für den Bundesrat wie auch die Mehrheit der eidgenössischen Räte müssen nicht nur Teile der Post- und Telekommunikationsdienste liberalisiert, sondern daraus folgend auch die PTT-Verwaltung neu organisiert werden. Anders als die Post PTT wird die Telecom PTT per 1. Januar 1998 nicht in eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. Stattdessen entsteht mit dem Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit Aktienmehrheit bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die sogenannte Swisscom AG. Als Aktiengesellschaft mit unternehmerischen Freiheiten soll die Swisscom AG im neuen schweizerischen Telekommunikationsmarkt bestehen und sich im internationalen Wettbewerb behaupten. Ein nur von Teilen der politischen Linken angestossenes Referendum gegen die Liberalisierung kommt nicht zu Stande. Im Oktober 1998 geht der erfolgreiche Börsengang der Swisscom AG über die Bühne. Der Bundesrat und im Besonderen der Verwaltungsrat der Swisscom AG streben in der Folge eine Totalprivatisierung an, welche bisher aber nicht mehrheitsfähig ist.
Die Spitze der Telecom PTT macht sich für den Liberalisierungskurs stark. Sie versucht mittels verschiedener Massnahmen, unter anderem der Kampagne ‚Change Telecom‘, die Mitarbeitenden auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten und für den Liberalisierungsprozess zu gewinnen.


Liberalisierung in Gelb
Die Liberalisierung der Post öffnet den Markt für private Mitbewerber. Anders als die Telekommunikation wird der Postsektor ab 1998 schrittweise liberalisiert. Daneben gibt es auch die organisatorische Veränderung von der PTT-Verwaltung zur heutigen Post. Dieser Wandel wirkt sich unmittelbar auch auf die Mitarbeitenden aus.
Mit dem Postgesetz (PG), das am 1. Januar 1998 in Kraft tritt, werden unter anderem Expresssendungen und adressierte Sendungen ab 2 kg liberalisiert. Diese sogenannten Wettbewerbsdienste stehen damit neu auch privaten Anbietern offen. Das verbleibende Monopol (reservierte Dienste), also das Recht der Post, adressierte Briefsendungen und Pakete bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze ohne Konkurrenz zu befördern, wird bis 2009 schrittweise auf 50 g reduziert. Die vom Bundesrat angestrebte vollständige Marktöffnung im Postbereich – die Preisgabe des Briefmonopols bis 50 g – findet 2010 bei der Totalrevision der Postgesetzgebung keine parlamentarische Mehrheit.
Die ausreichende Grundversorgung mit preiswerten Postdiensten in allen Landesgegenden als Teil des Service Public ist in der Bundesverfassung (Art. 92) verankert. Über den konkreten Umfang der Grundversorgung wird in der fortlaufenden politischen und öffentlichen Debatte gestritten. Die Volksinitiative ‚Postdienst für alle', die unter anderem ein landesweites, flächendeckendes Poststellennetz fordert, wird 2004 mit 49,8% Ja-Stimmen knapp verworfen. Der Gesetzgeber sichert die Grundversorgung indem er die Post mit deren Erbringung beauftragt. Die Post finanziert die Grundversorgung mit ihren eigenen Erlösen.
Die früheren PTT-Betriebe werden per 1998 komplett in Post und Telecom/Swisscom aufgeteilt. Da die Liberalisierung des Postsektors weniger weitreichend ist als jene der Telekommunikation, fällt auch die organisatorische ‚Entstaatlichung' weniger ausgeprägt aus. Mit dem Postorganisationsgesetz (POG) wird die Post zunächst als rechtlich selbständige Anstalt gesetzlich verankert. 2013 wird die Post in die Rechtsform einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft überführt und somit den anderen Infrastrukturbetrieben des Bundes – SBB und Swisscom – organisatorisch gleichgestellt. Gleichzeitig wird PostFinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgegliedert und der Finanzmarktaufsicht unterstellt.
‚Change Post' nennt die Post PTT ihr 1996 startendes, grossangelegtes Projekt zur Bewältigung der anstehenden Liberalisierung. Mit der internen Kommunikationskampagne ‚Viva la Posta!' werden auch die Mitarbeitenden in den Veränderungsprozess eingebunden. Ziel des Projekts ist auch die Etablierung einer neuen Unternehmenskultur. Das Bundespersonalgesetz ersetzt 2001 das Beamtengesetz und bringt eine Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse – erstmals gibt es keine faktische Arbeitsplatzgarantie mehr. Im gleichen Jahr unterzeichnen die Sozialpartner den ersten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Post. Mit dem neuen Post- und Postorganisationsgesetz werden die Anstellungsverhältnisse der Post dem Obligationenrecht unterstellt und damit an die privaten Mitbewerber angenähert.
Die Diskussion über die Liberalisierung ist noch nicht abgeschlossen.


Richtfunk – Ein zuverlässiges Netz für Fernsehen und Telefon
Beim Richtfunk wird ein Signal von Punkt zu Punkt übermittelt. Diese Technik dient seit 1948 der Entlastung der Telefonkabel und ab den 1950er Jahren der Übermittlung der Fernsehsignale von den Studios zu den Sendetürmen. Wie sieht die Arbeit im Hintergrund aus, die diese Kommunikation überhaupt ermöglicht?
In der Schweiz wird das Fernsehen 1953 im Versuchsbetrieb aufgenommen und 1958 definitiv eingeführt. Für die Verbreitung des neuen Mediums müssen Sendetürme gebaut werden. Zudem braucht es ein neues Netz, das die Signale von den Fernsehstudios zu diesen Sendern leitet. Kabel sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht dafür geeignet und so übernimmt der Richtfunk diese Aufgabe. Im Gegensatz zum rundherum ausgestrahlten Rundfunk dient der Richtfunk der Übermittlung von Signalen auf geraden Strecken. Dabei kommen Parabolantennen zum Einsatz, die umgangssprachlich oft als ‚Schüsseln‘ bezeichnet werden.
Ab den 1960er Jahren baut die PTT das Netz kontinuierlich aus, um auch abgelegene Regionen zu erreichen. Die Schweiz ist ein internationaler Knotenpunkt: Im 1966 eröffneten Richtfunkzentrum Albis-Felsenegg (ZH) kreuzen sich die Nord-Süd- und die West-Ost-Linie des europäischen Fernsehnetzes. Bereits 1954 hatte die PTT Richtstrahlverbindungen mit Deutschland und Italien aufgebaut, um die neu ins Leben gerufene Eurovision übertragen zu können. Der Bau der Verbindung nach Italien über das Jungfraujoch ist eine Pionierleistung, denn Satellitenfernsehen gibt es zu dieser Zeit noch nicht.
In den wichtigsten Richtfunk-Stationen ist ein Team aus Fernmeldeassistentinnen und Technikern ständig darum besorgt, die Schaltungen herzustellen und die Übertragungen zu überwachen. Weiteres Personal stellt mit mobilen Zwischenstationen Verbindungen für besondere Anlässe und Live-Reportagen her. Ausserdem wird die Technik weiterentwickelt, um mehr Programme und Telefongespräche oder neue Dienste wie den Teletext übertragen zu können.
Im Telefonnetz dient der Richtfunk vor allem der Übertragungssicherheit, als Rückgrat für das Kupferdraht-Netz. Mit dem Einzug der Glasfaserkabel seit den 1980er Jahren verliert der Richtfunk in den 1990er Jahren an Bedeutung. Er ist jedoch in verschiedenen Bereichen nach wie vor wichtig, etwa für die Mobil- und Festnetztelefonie in Bergregionen oder als zuverlässige Funkverbindung in Notfällen.


Vorschriften – Bei der PTT ist alles genau geregelt
Die PTT-Vorschriften sind Verwaltungsrichtlinien, die eine einheitliche Ausführung aller Arbeiten und Pflichten gewährleisten sollen. Zudem gibt es Vorgaben an die Öffentlichkeit, die im PTT-Amtsblatt publiziert werden.
Der Bundesbetrieb PTT setzt sich aus zwei Bereichen zusammen: dem Postbereich (dafür steht das ‚P‘ im Namen) und dem Telekommunikationsbereich (‚TT‘ für Telefon und Telegraf). Für beide Bereiche gibt es diverse Arten von Vorschriften. Diese werden in deutscher, französischer und italienischer Sprache gedruckt und liegen in den PTT-Büros auf. Die Zahl der Vorschriften wächst mit der zunehmenden Standardisierung der Aufgaben und Arbeitsschritte. Damit einher geht eine klar geregelte hierarchische Verwaltungsstruktur. Ziel aller Vorschriften ist es, sicherzustellen, dass die PTT in der ganzen Schweiz gleich auftritt – von Genf bis St. Gallen, von Basel bis Chiasso. Überall sollen die Arbeitsabläufe mit gleichem Qualitätsanspruch funktionieren.
Die sogenannte Sammlung der Dienstvorschriften besteht aus drei Gruppen: Den A-, B- und C-Vorschriften. Die einzelnen Vorschriften sind mit einer Zahl gekennzeichnet.
In den A, Verkehrsvorschriften ist das Verhältnis der PTT zur Öffentlichkeit geregelt. Die A 1, Postordnung ist das Standardwerk für den Postbetrieb. Darin sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend den Postverkehr zusammengestellt. Dazu gehören Angaben zum Postregal, das regelt, welche Aufgaben die Post zu erfüllen hat. Sie umfasst zudem Vorschriften zur Wahrung des Postgeheimnisses. Im Bereich PTT Telecom ist die A 100, Vorschriften über den Fernmeldedienst massgebend, in der das Fernmeldegesetz festgehalten ist.
Die B, Verwaltungs- und Betriebsvorschriften regeln die Verwaltungsorganisation der PTT und das genaue Vorgehen bei der Arbeit im Betrieb. Die wichtigste Betriebsvorschrift für den Postbereich ist die B 21, Betriebsvorschriften Post. Sie ist die Arbeitsgrundlage eines jeden Pöstlers und in jedem Büro zu finden. Auch im Bereich PTT Telecom gibt es genaue Vorschriften, beispielsweise für die Arbeit der Telefonistinnen oder für den Bau von Telefonleitungen.
In den C, Personalvorschriften sind die Rechte und Pflichten des PTT-Personals festgehalten.
Neben der oben beschriebenen Sammlung an Vorschriften hat die PTT eine weitere Vorschriftenart: die Dienstlichen Mitteilungen. Diese enthalten jeweils aktuelle Informationen für das Personal. Darunter fallen zum Beispiel Bekanntmachungen zu neuen Dienstkleidern, zu den Ferienhäusern der PTT oder neue Vorgaben von der SUVA- und der Arbeitslosenversicherung.
Schliesslich gibt es auch PTT-Vorschriften, die die Öffentlichkeit direkt angehen. Diese werden im Post- und Telegrafenamtsblatt beziehungsweise dem PTT-Amtsblatt veröffentlicht. Das sind zum Beispiel Änderungen im Bestand der Poststellen, Stellenausschreibungen oder Neuerungen im internationalen Telefonverkehr.
Kalter Krieg um das Verpackungsmaterial
Die PTT erklärt im PTT-Amtsblatt vom März 1965, dass bei Brief- und Paket-Sendungen in die DDR keine Zeitungen als Verpackungsmaterial verwendet werden dürfen. In der DDR würden solche Sendungen – aus Angst vor westlicher Propaganda – ausnahmslos beschlagnahmt.


Das Postauto: vom Postwagen bis zu den Tarifverbunden
Jeder kennt das Postauto. Seine gelbe Farbe, sein Dreiklanghorn. Aber wer kennt schon seine Geschichte? Eine kurze Fahrt durch die Vergangenheit, vom anfänglichen Scheitern 1909 über das Comeback nach dem Ersten Weltkrieg bis hin zur Liberalisierung 1997.
Die Beförderung von Reisenden in der Schweiz ist eine der Aufgaben, die der Regiebetrieb der Post 1849 erhält. Die Fahrten werden anfangs mit der Pferdepost durchgeführt. Diese ergänzt das Netzwerk der schweizerischen Eisenbahnen, das zur gleichen Zeit entsteht. Zur Jahrhundertwende erreicht die Pferdepost ihre Kapazitätsgrenze: Trotz steigender Nachfrage decken die Billeteinnahmen die Kosten nicht. Das führt zu immer grösseren Verlusten. Die PTT beginnt, mit Automobilen zu experimentieren, 1906 betreibt sie erstmals eine Strecke mit Postautoomnibussen. Doch der Widerstand bei der Bevölkerung ist gross. Pannen häufen sich, die Sicherheit ist gering und die Kosten für die Postautoregie sind enorm hoch. Drei Jahre später stoppt die Generaldirektion der PTT den Postautoverkehr, vorerst bis 1918.
Nach dem Ersten Weltkrieg kehrt das Auto zurück, diesmal definitiv, auch dank einer Spende der Schweizer Armee, die zahlreiche ausgediente Fahrzeuge zur Verfügung stellt. In der Zwischenkriegszeit nehmen diePostautofahrten rasant zu: Der Regiebetrieb kann die Nachfrage nicht mehr alleine befriedigen. Die PTT beauftragt deshalb private Transportunternehmen (fortan Postautohalter genannt) und lässt sie unter ihrem Namen fahren. Die Inspektoren der Strassenverkehrsämter der PTT Generaldirektion sind regelmässig zu Besuch in den verschiedenen Regionen. Sie sollen den Betrieb der „gelben Klasse“ regeln und vereinheitlichen. Das Fahrpersonal ist verantwortlich für seine Wagen und Passagiere, den täglichen technischen Service, die vorbildliche Strassensicherheit und die Einhaltung des Fahrplans. Das Postautopersonal erlebt im Laufe der Jahrzehnte grosse technische und soziale Entwicklungen. Einschneidend ist beispielsweise die Einführung des Taktfahrplans durch die SBB sowie später die Gründung der Tarifverbunde. Jährlich wächst die Summe der gefahrenen Kilometer, die Postautos sind allerdings bald nicht mehr allein auf den Strassen unterwegs. So kämpfen die gelben Busse seit der Liberalisierung der Märkte 1997 und dem Ende des Bundesbetriebs PTT gegen eine immer stärkere Konkurrenz im öffentlichen Verkehr.
Der Pendlerverkehr sorgt seit den 1950er Jahren für zunehmende Regelmässigkeit und Verdichtung der Fahrten. Wohnen auf dem Land und arbeiten in der Stadt wird zur Normalität. Das Postauto unterstützt diese Lebensweise, es verbindet Zentrum und Peripherie. Schüler fahren mit dem Postauto zur Schule, Eltern fahren damit in die Stadt, um einzukaufen und zu arbeiten. Am Wochenende ist das Postauto beliebt für Ausflüge in die Natur. Service Public und Verkehrsmittel - das Postauto ist so etwas wie eine soziale Institution. Seit über einem Jahrhundert ist es Teil unseres Alltags, aber auch Symbol und imaginärer Ort für Tausende von Schweizerinnen und Schweizern.


Von Fussball bis Orchester: Die PTT und ihre Freizeitkultur
Viele Mitarbeitende engagieren sich auch bei gemeinsamen Freizeit-Aktivitäten und gründen PTT-eigene Kultur- und Sportvereine. Die PTT und später die Post und Swisscom unterstützen den Verband dieser Vereine finanziell und heben auch bei der Personalanwerbung das breite Freizeitangebot hervor.
So bilden sich Fussball- und Unihockeymannschaften, Tennis- und Skiclubs oder ein Segelclub. Auch Orientierungslauf, Kegeln, Schiessen, Boccia, Minigolf und Jassen werden in PTT-Vereinen angeboten. Sie schliessen sich im PTT-Sportverband zusammen, der von der PTT finanziell unterstützt wird. Neben der Unterstützung dieser Freizeitvereine bietet die PTT ihren Mitarbeitenden auch Ferienhäuser und -wohnungen zu günstigen Konditionen an.
Im kulturellen Bereich gibt es zu PTT-Zeiten Vereine für Musik, Gesang, bildende Kunst und Fotografie, ja sogar einen Modelleisenbahnclub. An verschiedenen Orten bilden sich Chöre und Musikgesellschaften.
In vielen Vereinen mischen sich die unterschiedlichen PTT-Hierarchiestufen. Zudem fördert das Vereinsleben Kontakte, die viele ehemalige Mitarbeitende auch nach der Pensionierung pflegen.
René Pignolo, der eine Lehre als Telegrafist absolviert hat und bei der Generaldirektion in der Management-Ausbildung tätig ist, gründet 1968 das PTT-Sinfonieorchester. Er leitet es 30 Jahre lang und ruft auch das Streicherensemble Camerata PTT, das PTT-Bläserquintett und weitere Kleinformationen ins Leben. Die verschiedenen Ensembles treten in der Folge bei zahlreichen Betriebs-Anlässen sowie bei nationalen und internationalen Konferenzen auf. Sie finden mit ihren Konzerten aber auch über die PTT hinaus Beachtung. Die Camerata PTT spielt 1997 im Nationalratssaal, als anlässlich der letzten Jahresschlusskonferenz die PTT verabschiedet wird. Nach der Trennung von Post und Telecom ändert die Camerata PTT ihren Namen: die PostStrings geben im Jahr 2005 ihr letztes Konzert.
Bei der Liberalisierung und Trennung der Bereiche Post PTT und Telecom PTT im Jahr 1998 wird der Sportverband in den Verband Sport und Kultur Post/Swisscom (VSKPS) überführt. In jüngster Zeit haben die Freizeitvereine der Post und der Swisscom mit schwindenden Mitgliederzahlen zu kämpfen; zahlreiche Vereine lösen sich auf. Die Post und die Swisscom ziehen sich 2007 vom Verband zurück und organisieren seither firmeninterne Freizeitangebote. Heute bestehen aber noch 89 Vereine mit über 5‘000 Mitgliedern.







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